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25.04.2024

Veranstaltungen

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Samstag, 05. Februar 2022
Jungschützen
Jahreshauptversammlung in der Bürgerstube
Freitag, 11. Februar 2022
Frauengem.KFD
Jahreshauptversammlung im kl. Saal der Schützenhalle
FC Ostwig/Nuttlar
Mitgliederversammlung im Gasthof Dalla Valle
Samstag, 19. Februar 2022
Schießsport St Antonius
Jahreshauptversammlung in der Bürgerstube
Samstag, 26. Februar 2022
TV Jugendausschuss
Kinderkarneval im Sportheim
Ostwig: Alte Post
Ostwig - unser Dorf mit Zukunft
Ostwig trifft
Ostwig - unser Dorf mit Zukunft

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH)

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union.
Sie hat sich zum Ziel gesetzt wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu schützen und zu sichern. Die Vernetzung dient der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlichier Ausbreitungsprozesse.
Im Hochsauerlandkreis sind 55 FFH-Gebiete mit einer Fläche von ca. 30.000 ha durch das Land NRW an die EU gemeldet worden.

FFH-Gebiet Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig           Das nächstgelegene Gebiet an Ostwig ist das FFH-Gebiet "Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig". Dieses zeichnet sich besonders durch seine Buchenwälder, Felsklippen, sowie Höhlen und Stollen aus. Besonders bedeutend für diesen Lebensraum ist ein hohes Fledermausvorkommen.

Durch vorgegebene Richtlinien möchte man zum einen vor allem die Höhlen, Stollen und Buchenwälder in diesem Gebiet erhalten und schützen, zum anderen verbaute Stollen und Eingänge wiederherstellen und naturnah umbauen.

Quellen:
http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/grundlagen/
http://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/

 

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete (NSG) bilden die strengste Gebietsschutz-Kategorie. Sie werden zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Außerdem dienen sie der Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von vorbestimmten Arten.

Im Hochsauerlandkreis gibt es rund 555 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 26.000 ha.

In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die das geschützte Gebiet zerstören, beschädigen oder verändern können (z.B. Bauverbote, Rauchen oder unnötiger Lärm). Die Regelungen sind für jeden Bürger bindend.

 
Rund um Ostwig kann man folgende Naturschutzgebiete finden:

  1. NSG Bestwiger Ruhrtal
  2. NSG Nuttlarer Schiefergrube
  3. NSG Steinberg / Im Hagen
  4. NSG Breberg



Quelle:
http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerinfo/produkte/pr65.php
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zeichen_Naturschutzgebiet.svg&filetimestamp=20100418101728